F.2
F.2 ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I die im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs.
Weiterlesen →F.2 ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I die im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs.
Weiterlesen →G bezeichnet in der Zulassungsbescheinigung die Masse des Fahrzeugs in Betrieb. Für die reale Reisebeladung ist eine tatsächliche Wiegung besonders aussagekräftig.
Weiterlesen →Die DOT-Kennzeichnung auf Reifen enthält unter anderem die Produktionswoche und das Produktionsjahr. Alter ersetzt nicht die Zustandsprüfung.
Weiterlesen →Die Achslast ist das tatsächliche Gewicht, das auf einer einzelnen Fahrzeugachse lastet. Sie darf die zulässige Achslast des Fahrzeugs nicht überschreiten.
Weiterlesen →zGG bedeutet zulässiges Gesamtgewicht beziehungsweise zulässige Gesamtmasse. Dieser Grenzwert darf im beladenen Zustand nicht überschritten werden.
Weiterlesen →Zuladung ist der verfügbare Gewichtsspielraum für Personen, Wasser, Gas, Gepäck, Fahrräder und nachgerüstetes Zubehör.
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